Folgende Medien berichten heute auch darüber:
Gegenüber dem Handelsblatt erklärte Jack Wolfskin nun: „Sollte eine Abmahnung an einen Kleinstunternehmer, der nur ein oder zwei Stück verkauft hat, ausgesprochen werden, und dieser sich bei uns mit der Information melden, so wird der Fall noch einmal eingehend geprüft.
Da warten wir doch alle mal gepflegt ab, ob es auch so kommt. Und: dürfen die Abgemahnten denn weiterhin Pfötchen benutzen?Mein Atem ist länger als der von JW!